Historie
Die Feuerwehr Mittelberg und die Bergrettung Mittelberg - Hirschegg meldeten bereits 2017 Bedarf für mehr Platz an, da die Anforderungen stark zugenommen haben und die bestehende Unterbringung auch aus Sicht der jeweiligen Landesverbände nicht mehr angebracht und zeitgemäß ist.
Geprüfte Standorte
- Ortseingang – Fa. Moosbrugger: Gesamtfläche 674m² - zu klein
- Mittelberg Tobel, ehem. Tennisplatz: Gesamtfläche 1.218m² - zu klein
- unterhalb der L201, Bereich Hotel Luggi Leitner – Getränke Fritz: "Gefahrenzone Wildbach", bereits Murenabgang 2005, nicht geeignet für Standort von Rettungsorganisationen und im REK (räumliches Entwicklungskonzept) als Grünzug vorgesehen.
- Bereich Bödmerkreuzung: im REK als Grünzug vorgesehen, Gefälle / Steigung zur L201, Kreuzungsbereich stark frequentiert, Landemöglichkeit für Hubschrauber stark eingeschränkt, Bebauung Hanglage sehr aufwändig
- ehemalige Postgarage: Fläche im Zentrum von Mittelberg soll der weiteren Ortsentwicklung zur Verfügung stehen, auch die Landesverbände sprechen sich dagegen aus, daher wurde dieser Standort nicht weiterverfolgt
- Zentrum Mesnerhaus / Kirchenbühl: Zufahrt Bestand bliebe gleich, ein- und ausrückende Fahrzeuge dürfen sich jedoch nicht begegnen, keine direkte Anbindung an Landesstraße, bestehende Umgebung nicht geeignet (Schule, Kirche, Skiverbindung, Kinderland Skischule)
- Mittelberg Weiher: Entfernung Mittelberg-Tobel 3 km, Ein- und Ausrückzeiten können nicht eingehalten werden, Hubschrauberlandemöglichkeit eingeschränkt, bei Lawinensperrungen- und Sprengungen kann es zu zeitweisen Sperrungen kommen daher nicht geeignet für Standort von Rettungsorganisationen, Fläche ca. 1200 m² reicht nicht aus
- Mittelberg/Bödmen GST-NR. 2961/1: Grundbesitz Gemeinde, gewidmete Fläche rund 4.000m², direkte Anbindung an Landesstraße, zentrale Lage im Ortsgebiet (jew. ca. 2 km nach Baad, ins Höfle, zum Ortseingang Tobel, in die Stütze) Zufahrt wie gefordert umsetzbar, Landemöglichkeit Hubschrauber ideal (Beschluss GV am 15.09.2022). Klare Empfehlung der Landesverbände zu einem gemeinsamen Neubau am Standort Bödmen.
Architekturwettbewerb
Anonymer, einstufig geladener Realisierungswettbewerb mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Unterschwellenbereich für die Vergabe von Planungs- bzw. Generalplanungsleistungen gemäß Bundesvergabegesetz 2018 in der gültigen Fassung, zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau eines Einsatzgebäudes für die Feuerwehr und Bergrettung in Mittelberg.
Siegerprojekt QUERFORMAT ZT GmbH
Der Entwurf der QUERFORMAT ZT GmbH reagiert auf die vorhandene Topografie und positioniert das Sicherheitszentrum mit minimalen Aufschüttungen und Abgrabungen in seinem vorhandenen Umfeld. Der Umgang mit dem Bauland ist sparsam und effizient.
Weitere Termine:
- 24.11.2023 | Vorstellung Siegerprojekt an die Fraktionen, Nachbarn und Rettungsorganisationen, Turnhalle Mittelberg
- 25.11.2023 | Öffentliche Präsentation an die Bevölkerung, Turnhalle Mittelberg
- 14.12.2023 | Mitteilung Gemeindevertretung, veröffentlicht im Walser
- 22.12.2023 | Redaktioneller Bericht im Walser, Feuerwehr und Bergrettung Mittelberg bekommen neuen Standort
- 18.01.2024 | Gemeindeinformation im Walserhaus, Vorstellung des Projektes über verschiedene Medien
- Februar / März 2024 | Gespräche Gemeinde mit den Architekten, Feuerwehr und Bergrettung. Flächenstudie für das gesamte Areal, u.a. Loipe, Flächen für Tourismus, Sport, Parken, etc., wird ausgearbeitet.
- 23.04.2024 | QUERFORMAT ZT GmbH übermittelt die Flächennutzung des gesamten Areals. Darin ist ersichtlich, dass für die Feuerwehr und Bergrettung rund ein Fünftel der Gesamtfläche von 14.868 m² beansprucht werden. Somit stehen für touristische, sportliche oder sonstige Projekte über 10.000 m² zur Verfügung.
Kostenschätzung vom Juni 2024: netto ca. € 6.300.000,- | brutto ca. € 7.500.000,-
Kritik der betroffenen Personen:
- Alternative Standorte: Welche und nach welchen Kriterien wurden geprüft
- Finanzierungsmittel
- Fläche in Bödmen gem. REK Entsiedelungsfläche - Vereinbarkeit?
- Geplante Umwidmungsfläche für Bauprojekt entzieht der Landwirtschaft Flächen
- Bauvorhaben Fremdkörper in Umgebung von Freihalte- und Landwirtschaftsflächen
- Umwidmungsfläche befindet sich in Wohngebiet - nicht vereinbar aufgrund Zweck Rettungseinrichtung mit Hubschrauberlandemöglichkeit
- Hochwassergebiet - Überschwemmungsrisiko erhöht sich durch die weitere Versiegelung
- Nachbarn erteilen keine Zustimmung zur Änderung des Flächenwidmungsplans aufgrund enormer Versiegelung und Bodenverbrauch
- Unverständnis über Bau eines Sicherheitszentrums anstatt einer Sportanlage
- Schicksal der Steinbockloipe gefährdet
- Rettungszentrale Lärm- und Unruhequelle durch Proben und Einsätze, auch nachts
- Hubschrauberlandemöglichkeit:
- außergewöhnlich großer Lärm und starke Luftbewegungen
- Feriengäste werden dadurch in ihrem Erholungsbedürfnis eingeschränkt
- Die Attraktivität eines Ferienaufenthalts nimmt mit dem Bau und Betrieb der Rettungszentrale ab. Folge wären weniger Feriengäste oder der Vermietungspreis muss herabgesetzt werden. Jedenfalls finanzieller Schaden für den Vermietungsbetrieb und Immobilienwert
- Negative Beeinträchtigung der Skischule, der Loipe und der Bushaltestelle durch Hubschrauber und Einsatzabläufe
Folgende Forderungen wurden formuliert:
- Das Gebäude der Rettungszentrale soll sich soweit wie möglich in die Landschaft integrieren (kein Schlauchturm, möglichst wenig Flächenversiegelung, ansehnliche Silhouette und Fassade - kein Betonklotz)
- Prüfen, ob es unbedingt notwendig ist, dass sich der Hubschrauberlandeplatz direkt an der Rettungszentrale befindet oder ob nicht andere Lösungen ähnlich gut sind
- Lärm soll auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, insbesondere nachts
- Der Loipenbetrieb, auch der Zugang zur Loipe, soll möglichst wenig beeinträchtigt werden
- Die Skischule darf keinen Nachteil erleiden (Skischulbetrieb, Park- und Haltemöglichkeiten, Zugang zur Skischule)
- Schutzmaßnahmen gegen unvermeidbaren Lärm und / oder Windböen
- als letzte Möglichkeit: finanzielle Entschädigung als Ausgleich gegenüber den oben genannten Nachteilen
Aktuelle Vorgehensweise:
Nach der Gemeindevertretungswahl übernahm Bürgermeister Joachim Fritz das Vorhaben und führte im Rahmen der Projektgruppe Verhandlungen mit den Anrainern, um eine gemeinsame und befriedete Lösung aller Beteiligten und Betroffenen zu erarbeiten.
In der Folge wurden intensive Gespräche geführt. Dabei wurden alle potenziellen Standorte erneut geprüft, um eine tragfähige Lösung im Sinne aller zu finden.
Auf dieser Grundlage wurde eine Flächenstudie für den Standort Birkenwies in Auftrag gegeben.
Im Zuge dieser Untersuchung kristallisierte sich die Alternativvariante 03 als mögliche Option heraus. Diese Variante konnte wesentliche Kritikpunkte der ursprünglich geplanten Variante 00 ausräumen.
Nach weiterführenden Gesprächen mit den betroffenen Personen fand dieser Vorschlag breite Zustimmung – sowohl bei den Anrainern als auch bei den betroffenen Eigentümern der Loipengrundstücke.
Flächenstudie QUERFORMAT TZ GmbH
- Variante 00 (bisheriges Projekt)
- Variante 01 (Standort im Bereich der ehem. Tennishalle)
- Variante 02 (Standort im Bereich der Tennisplätze)
- Variante 03 (Standort im Bereich des Beachvolleyballplatzes)
Vorteile Variante 03
- Einsatztaktische Abwicklung uneingeschränkt möglich, wie auch bei der Variante 00
- Loipenführung Steinbockloipe kann bestehen bleiben
- weniger Berührung der "Gefahrenzone Wildbach"
- weniger Geländeanpassungen durch Bodenbefestigung nötig
- weniger Flächenversiegelung
- Tennisplätze bleiben erhalten (Kosten pro Platz ca. € 90.000,-)
- ursprüngliche Zufahrt inkl. Parkmöglichkeiten für Sportanlagen bleiben bestehen
- zentrale Landemöglichkeit für Hubschrauber
- nachträgliche Erweiterungen des Sicherheitszentrums möglich
- Problematik der Bushaltestelle kann behoben werden, wie auch bei der Variante 00
Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbands sind beide Varianten (00 und 03) grundsätzlich passend, unter der Berücksichtigung, dass die ein- und ausrückenden Fahrzeuge sich nicht gegenseitig behindern.
Für die Variante 03 liegt die schriftliche Absichtserklärung der Anrainer sowie der Grundbesitzer der Loipen vor.