Hauptaufgaben im Bereich Gesundheit und Soziales
Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Der Antrag kann online gestellt werden
Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Der Zuschuss beträgt einmalig maximal € 250,-. Personen, die während der Aktionsperiode offene Sozialhilfe beziehen oder einen Anspruch darauf erwerben, erhalten automatisch einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 180,- von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200 |
1 Person | € 1.410 | € 1.610 |
2 Personen | € 1.920 | € 2.120 |
3 Personen | € 2.360 | € 2.560 |
4 Personen | € 2.800 | € 3.000 |
5 Personen | € 3.240 | € 3.440 |
6 Personen | € 3.680 | € 3.880 |
7 Personen | € 4.120 | € 4.320 |
jede weitere Person | plus € 440 | plus € 200 |