Anträge & Formulare
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Mit dem Klick auf weiter starten Sie den Vorgang zur Beantragung der Sperrstundenverlängerung.

 

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Für den folgenden Betrieb wird die Bewilligung für das Offenhalten über die festgesetzten Sperrstunden hinaus im Zeitraum 01. Mai 2025 bis 30. April 2026 beantragt.

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Betriebs- / EDV-Nummer des Abgabepflichtigen bei der Gemeinde Mittelberg

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Bitte geben Sie die Zeit an, bis wann Ihr Betrieb geöffnet bleiben soll.

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Dieser Antrag ist fristgerecht bis zum 31. März bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

 

* Pflichtfeld

 

Mit dem Klick auf weiter starten Sie den Vorgang zur Beantragung der Parkberechtigung.

 

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Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Abgabenverordnung der Gemeinde Mittelberg hier

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Der Parkschein ist stets an gut sichtbaren Stellen hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Der Verlust der Berechtigung ist unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. Widerrechtliche Benützung der Berechtigung hat den sofortigen Entzug ohne Kostenerstattung zur Folge. Der Inhaber der Parkberechtigung hat keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes, dies auch nicht bei Vollbelegung. Es dürfen keine Reservierungsschilder an öffentlichen Parkflächen angebracht werden.

 

* Pflichtfeld

 

Mit dem Klick auf weiter starten Sie den Vorgang zur Meldung der Veranstaltung.

 

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tt.mm.jjjj | Beginn / Ende der Veranstaltung

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Adresse bzw. Beschreibung | bei Veranstaltungen auf gemeindeeigenen Plätzen oder Einrichtungen bitte die "ghörig feschta" Richtlinien beachten!

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Programm, Zeitplan, etc.

 

Anzahl und Funktion der eingesetzten Ordner/Sicherheitskräfte sowie Name der Sicherheitsfirma

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Was wird ausgegeben?

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Mehrwegsystem, Trennung, Entsorgung

 

bei eigenem Entsorgungskonzept

 

Die Veranstaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Initiative „ghörig feschta / nachhaltig veranstalten“ Dieser Antrag ist für gemeindeeigene Plätze / Einrichtungen verpflichtend separat einzureichen. Weitere Informationen unter: www.ghoerig-feschta.at

 

falls die "ghörig feschta"-Richtlinien nicht eingehalten werden.

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Bei Musikdarbietungen – sei es durch Live-Musik, DJs oder Tonträger (z. B. MP3, CD, Streaming) – besteht Meldepflicht bei der AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger). Diese Meldung hat spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung durch den Veranstalter selbst zu erfolgen. Hinweis: Auch bei nichtkommerziellen oder freien Veranstaltungen kann eine Anmeldung notwendig sein, sofern urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.akm.at

 

 

Beilagen nach Möglichkeit bitte anfügen: Lageplan | Programmablauf / Zeitplan | Sicherheitskonzept | Abfallkonzept | Weitere Unterlagen

Auswählen
* Pflichtfeld

Kontakt

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
6991 Riezlern
ÖSTERREICH
Tel. +43 5517 53150

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Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr 
07:30-12:00
Di, Do 
07:30-12:00 und 13:30-16:00
Sa, So 
geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

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