Gesetze Land Vorarlberg
Entwürfe und Beschlüsse
Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
- Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Beim Gemeindeamt Riezlern kann der Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 13. Jänner 2021, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (Zimmer 2.09) eingesehen werden. Während derselben Zeit können auch Änderungsvorschläge abgegeben werden.
Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
Der Landtag hat am 18. November 2020 einen Beschluss über ein Gesetz
- über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes
gefasst. Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 13. Jänner 2021,
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.
Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat Bürgermeister (Zimmer 2.09), liegt der Gesetzesbeschluss bis 13. Jänner 2021 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.
Gesetz über eine Änderung des Landesforstgesetzes
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
- Gesetz über eine Änderung des Landesforstgesetzes
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Beim Gemeindeamt Riezlern kann der Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 18. Jänner 2021, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (Zimmer 2.09) eingesehen werden. Während derselben Zeit können auch Änderungsvorschläge abgegeben werden.
Gesetz über die Organisation zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
- Gesetz über die Organisation zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Beim Gemeindeamt Riezlern kann der Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 22. Jänner 2021, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (Zimmer 2.09) eingesehen werden. Während derselben Zeit können auch Änderungsvorschläge abgegeben werden.
Gesetz über eine Änderung des Bauproduktgesetzes
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
- Gesetz über eine Änderung des Bauproduktgesetzes
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Beim Gemeindeamt Riezlern kann der Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 3. Februar 2021, von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (Zimmer 2.09) eingesehen werden. Während derselben Zeit können auch Änderungsvorschläge abgegeben werden.
Gesetz über eine Änderung diverser Gesetze
Der Landtag hat am 16. Dezember 2020 Beschlüsse über diverse Gesetze
- über den Schutz von Pflanzen (Pflanzenschutgesetz)
- über eine Änderung des Tourismusgesetzes
- über eine Änderung des Straßengesetzes
gefasst. Dieser Gesetzesbeschluss wurde nicht für dringlich erklärt.
Gemäß Art. 35 der Landesverfassung unterliegt er daher der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach obigem Tage, das ist bis 10. Februar 2021,
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt wird.
Der Gesetzesbeschluss liegt beim Amt der Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur Einsicht auf. Beim Gemeindeamt Riezlern, Sekretariat Bürgermeister (Zimmer 2.09), liegt der Gesetzesbeschluss bis 10. Februar 2021 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsicht auf.