Lawinenkommission Kleinwalsertal

Die Lawinenkommission besteht aus einem Vorsitzenden dessen Stellvertreter und 6 Mitgliedern. Die Gemeinde bestellt Personen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Ausbildung (staatl. geprüfte Berg- und Schiführer) geeignet sind, drohende Lawinengefahren zu erkennen und zu beurteilen sowie bei der Abwehr von Lawinengefahren und der Bekämpfung von Lawinenkatastrophen tätig zu sein, in die Kommission. Im Bedarfsfall beruft der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter die Kommission zur Beratung ein mit den Aufgaben,

  • ein Gutachten über Sperren von Straßen, Schipisten, Schigeländen und sonstigen Gebieten bei Lawinen- oder Schneebrettgefahr zu erstellen,
  • ein Gutachten über das künstliche Auslösen von Lawinen und Schneebrettern zu erstellen, und
  • ein künstliches Auslösen von Lawinen und Schneebrettern fachlich zu begleiten. 

Der Aufgabenbereich der Lawinenkommission erstreckt sich in örtlicher Hinsicht auf das gesamte Gemeindegebiet. Die Lawinenkommission erstattet ihre Gutachten

  • dem Bürgermeister, wenn es Gemeindestraßen, Wege, Loipen und Schiabfahrten betrifft,
  • der Bezirkshauptmannschaft bzw. der PI-Kleinwalsertal, wenn es die L201 betrifft.

Aufgrund der Lagebeurteilung bestimmter Bereiche veranlassen die Sicherheitsbehörden die notwendigen rechtlichen Anordnungen über Sperrungen und Aufhebungen. Den jeweils aktuellen Lawinenlagebericht des Landes Vorarlberg finden Sie hier.

Öffentliche Wettermessstellen im Kleinwalsertal

  • Die Gemeinde

    Die politische Gemeinde Mittelberg im Kleinwalsertal umfasst die Ortschaften Riezlern, Hirschegg und Mittelberg. Das Kleinwalsertal gehört zu Vorarlberg und ist dem Verwaltungsbezirk Bregenz zugeordnet.  
  • Kontakt

    Gemeinde Mittelberg Walserstraße 52 6991 Riezlern
  • Öffnungszeiten

    Das Gemeindeamt befindet sich im Ortszentrum von Riezlern. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag, Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr. Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
  • Login der Gemeindemandatare

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